Hinweis: Leinenpflicht beginnt in Niedersachsen!

Liebe Hundebesitzerinnen und -besitzer,

der Frühling hält Einzug und mit ihm die wohlbekannte Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass zwischen dem 1. April und dem 15. Juli unsere geliebten Vierbeiner angeleint sein müssen – sei es im Wald, auf Feldwegen, auf Wiesen oder entlang von Gewässern.

Diese Maßnahme dient dem Schutz der Wildtiere während ihrer Brut- und Setzzeit. Insbesondere weibliche Tiere sind jetzt hochtragend und haben es schwerer, sich zu bewegen oder im Falle von Gefahr zu fliehen. Hasen, Schwarzwild und viele Vogelarten bringen bereits ihren Nachwuchs zur Welt. Das unkontrollierte Herumstreunen von Hunden birgt die Gefahr, dass Gelege gestört oder Jungtiere vertrieben werden, was schwerwiegende Folgen für die Populationen haben kann.

Besonders Bodenbrüter wie Enten, Gänsen, Rebhühner, Fasanen, Kiebitze und Lerchen sind von der Leinenpflicht betroffen. Aber auch Rehkitze und kleine Hasen sind darauf angewiesen, dass unsere Hunde angeleint bleiben.

Übrigens: In ausgewiesenen Naturschutzgebieten (z.B. Himmelberg) gilt generell das ganze Jahr die Leinenpflicht!

Gemeinden haben die Möglichkeit, eigene Regelungen zu erlassen, daher ist es ratsam, sich über örtliche Bestimmungen zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Leinenpflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Es ist unsere Verantwortung als Hundebesitzerinnen und -besitzer, diese Regelung einzuhalten, um die Tierwelt zu schützen und Konflikte zu vermeiden.

+++”Aber mein Hund hört doch” zählt nicht!+++

Wir appellieren an Ihre Vernunft und Solidarität, die Leinenpflicht ernst zu nehmen und Ihren Beitrag zum Schutz unserer Natur zu leisten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

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