Unser Ortsrat
Politische Arbeit und das Engagement sind unerlässlich.
Soweit nicht der Stadtrat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Bürgermeister obliegen, entscheidet der Ortsrat im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel selbst.
Der Ortsrat kann dem Stadtrat, den Ausschüssen und dem Bürgermeister der Stadt Vorschläge unterbreiten. Er ist vor allen wichtigen Angelegenheiten, die seinen Ortsteil betreffen vor der Beschlussfassung des Stadtrates bzw. seines Ausschusses zu hören.
Der Ortsbürgermeister bzw. die Ortsbürgermeisterin wird vom Ortsrat gewählt und ist dessen Vorsitzender bzw. Vorsitzende mit eigenem Stimmrecht. Er bzw. sie nimmt unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ortsrates die Belange seines bzw. ihres Ortsteils gegenüber der Stadt wahr. Darüber hinaus übernehmen die Ortsbürgermeister im Auftrag des Bürgermeisters weitere Verwaltungsangelegenheiten. Er bzw. sie ist Ehrenbeamter.