(Original Wappen von 1938)

Das Eimser Wappen

Beschreibung:
In Rot auf silbernem Boden ein bis zum Ansatz der Zweige sichtbarer Eichbaum mit silbernen Blättern und goldenen Früchten, davor ein silberner Dachs mit goldenen Krallen und herausgestreckter blauer Zunge.


Begründung:
Da die Geschichte des Dorfes Eimsen keinerlei Ansatz für die Wappengestaltung bot, erkor sich die Gemeinde die oberhalb des Dorfes aufragende mächtige Eiche zum Wappensymbol und setzte als besonderes Markenzeichen den Dachs darunter, der in den
Waldungen des Ortes recht häufig anzutreffen ist.


Verleihung durch den Oberpräsidenten, 18. 11. 1938
Überreichung durch den Landrat, 31. 1. 1939

Pressebereich & Download

Das Eimser Wappen – jetzt in digitaler Brillanz

Digital neu illustriert

Die ursprüngliche Darstellung des Wappens aus dem Jahr 1938 lag nur noch in geringer Qualität vor. Um das traditionsreiche Motiv auch in Zukunft hochwertig nutzen zu können, wurde das Wappen nun aufwändig und detailgetreu digital nachillustriert. In einem langwierigen Prozess wurde dabei großer Wert auf die exakte Einhaltung der ursprünglichen Gestaltung gelegt.

Dank der professionellen Überarbeitung steht das Eimser Wappen nun in moderner, hochauflösender Form zur Verfügung – ideal für Großformatdrucke, offizielle Veröffentlichungen und weitere Anwendungen.

Ein Stück Heimatgeschichte, bewahrt für die Zukunft.

(Nach illustriertes Wappen von 2025)

Richtlinie zur Verwendung des Eimser Wappens im Pressebereich

Stand: April 2025 Das Wappen der Ortschaft Eimsen ist ein geschütztes Hoheitszeichen und steht im Eigentum der Stadt Alfeld (Leine). Die Verwendung unterliegt klar definierten Vorgaben. Diese Richtlinie regelt die zulässige Nutzung im Presse- und Öffentlichkeitsbereich.

Das Eimser Wappen ist ein amtliches Hoheitszeichen der Ortschaft Eimsen und rechtlich geschützt.
Die Rechte an der Nutzung liegen bei der Stadt Alfeld (Leine) als zuständiger kommunaler Körperschaft. Eine Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung der Stadt Alfeld (Leine).

Eine Nutzung des Wappens – auch im Pressebereich – muss vorab beantragt werden.
Der Antrag ist zunächst über den Ortsbürgermeister der Ortschaft Eimsen einzureichen. Von dort erfolgt bei positiver Bewertung die Weiterleitung an die Stadt Alfeld (Leine) zur finalen Genehmigung.

Kontakt für Anfragen:
Ortsbürgermeister Eimsen
siehe Impressum
Weitere Informationen: www.eimsen.de

Nach schriftlicher Genehmigung durch die Stadt Alfeld (Leine) ist die Nutzung des Wappens erlaubt für:

  • Presseveröffentlichungen mit unmittelbarem Bezug zur Ortschaft Eimsen

  • Berichterstattung über kommunale Veranstaltungen, Projekte oder Entscheidungen

  • Offizielle Veröffentlichungen durch ortsansässige Vereine, Institutionen oder Organisationen im Zusammenhang mit Eimsen

Die Nutzung muss stets im Einklang mit dem öffentlichen Ansehen der Ortschaft erfolgen.

Nicht erlaubt ist die Verwendung des Wappens ohne vorherige Genehmigung, insbesondere:

  • Für kommerzielle oder werbliche Zwecke

  • In veränderter, verzerrter oder entstellter Form

  • In privaten Logos, Marken oder Produktkennzeichnungen

  • Im Zusammenhang mit politischen, weltanschaulichen oder anstößigen Inhalten

Bei genehmigter Verwendung ist das Wappen mit folgender Quellenangabe zu versehen:

„Wappen der Ortschaft Eimsen – Verwendung mit Genehmigung der Stadt Alfeld (Leine)“

Die unberechtigte Verwendung des Wappens stellt eine Ordnungswidrigkeit bzw. Rechtsverletzung dar und kann rechtlich verfolgt werden. Verstöße werden durch die Stadt Alfeld (Leine) geahndet.

Diese Richtlinie ersetzt keine individuelle Prüfung im Einzelfall. Für verbindliche Aussagen ist stets die Stadt Alfeld (Leine) als Rechtsinhaberin des Wappens zuständig.

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