Vom 01. April bis 15. Juli gilt in Niedersachsen die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde – und das ist kein Wunschkonzert!
In dieser Zeit brüten zahlreiche Wildtiere. Um sie und ihren Nachwuchs zu schützen, müssen Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften angeleint werden – egal wie „lieb“ oder „gehorsam“ sie sind.
Und bevor die Ausreden kommen:
🙄 „Meiner tut nix“
🙄 „Der hört auf jedes Wort“
🙄 „Der muss sich frei bewegen können“
🙄 „Wir gehen hier seit Jahren ohne Leine!“
👉 Alles irrelevant – das Gesetz gilt für ALLE. Punkt.
📜 Gesetzliche Grundlage:
§ 33 Abs. 1 Nr. 1 NWaldLG (Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung)
💸 Verstöße können mit bis zu 5.000 € Bußgeld geahndet werden!
🐾 Also bitte:
✔ Leine dran
✔ Rücksicht zeigen
✔ Wildtiere schützen
✔ Ärger vermeiden
📣 Wer Verantwortung für ein Tier übernimmt, muss sich auch verantwortungsvoll verhalten.
💬 Teilen erwünscht – damit sich’s rumspricht! 🌳🦌🐕
Weitere Informationen zur Leinenpflicht gibt es HIER!