Zwischen 1. April und 15. Juli gilt eine Anleinpflicht in der freien Landschaft: im Wald, auf Feldwegen, auf Wiesen, an und in Gewässern.
Antworten auf Fragen zur Anleinregelung für Hunde in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in Niedersachsen finden Sie HIER.